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   BSG, 06.02.2001 - B 10 LW 15/99 R   

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https://dejure.org/2001,3572
BSG, 06.02.2001 - B 10 LW 15/99 R (https://dejure.org/2001,3572)
BSG, Entscheidung vom 06.02.2001 - B 10 LW 15/99 R (https://dejure.org/2001,3572)
BSG, Entscheidung vom 06. Februar 2001 - B 10 LW 15/99 R (https://dejure.org/2001,3572)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Alterssicherung der Landwirte - Beitragszuschuß - rechtzeitige Absendung des Einkommensteuerbescheides - Erkundigungspflicht des Landwirts bei Ausbleiben einer Reaktion durch landwirtschaftliche Alterskasse - Ermessensausübung - Rückforderung - Ruhen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstattung von Beitragszuschüssen - Landwirtschaft - Einkommensteuerbescheid - Vorlage - Ermessensspielraum - Ruhen der Leistung

  • Judicialis

    ALG § 32 Abs 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtzeitige Übersendung des Einkommensteuerbescheides in der Alterssicherung der Landwirte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 17.08.2000 - B 10 LW 8/00 R

    Beitragszuschüsse - Erstattung - Landwirtschaft - Einkommensteuerbescheid -

    Auszug aus BSG, 06.02.2001 - B 10 LW 15/99 R
    Der Senat geht hierbei von folgenden Grundsätzen aus (vgl insoweit im einzelnen das Senatsurteil vom 17. August 2000 - B 10 LW 8/00 R, das den Beteiligten zur Kenntnis gegeben wurde):.

    (b) Soweit nicht bereits nach den Grundsätzen zu (a) der gesamte Beitragszuschuß zurückzuzahlen ist, greift die Ruhensvorschrift des § 32 Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 2 ALG ein: Hiernach ruht - wird der Einkommensteuerbescheid nicht rechtzeitig vorgelegt - der Beitragszuschuß vom Beginn des Monats, in dem der Bescheid (gemeint: noch) fristgemäß hätte vorgelegt werden können (hier also ab 1. Juni) bis zum Ablauf des Monats der tatsächlichen Vorlage (bei Vorlage im März des Folgejahres also bis zum 31. März): Die Regelung setzt bereits vom Tatbestand her ein Verschulden voraus (s hierzu das Senatsurteil vom 17. August 2000 - B 10 LW 8/00 R unter II 1, S 8 des Umdrucks).

    Sie ist unter entsprechender Anwendung des § 67 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I) verfassungskonform einschränkend auszulegen: Die Alterskasse hat ein Ermessen auszuüben, ob der im Ruhenszeitraum ausgezahlte und nach dem maßgeblichen Steuerbescheid auch zustehende Beitragszuschuß in voller Höhe ruht oder lediglich teilweise (Senatsurteil vom 17. August 2000 - B 10 LW 8/00 R unter II 3 und 4, S 13 ff des Umdrucks).

    Der Senat hat bereits im zitierten Urteil vom 17. August 2000 - B 10 LW 8/00 R - im einzelnen begründet, warum die in § 32 Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 2 ALG angeordnete Folge des Ruhens des Anspruchs auf Beitragszuschuß bei nicht rechtzeitiger Vorlage des jeweils zeitnächsten Einkommensteuerbescheides auch insoweit gerechtfertigt ist, als den Versicherten der ihnen gezahlte - oder gar ein höherer - Beitragszuschuß auch auf der Grundlage des maßgebenden, der Alterskasse jedoch nicht bekannten Einkommensteuerbescheides zugestanden hätte.

    Den Klägern ist weiterhin - jedenfalls ab September 1997 - auch ein schuldhaftes, zumindest fahrlässiges Verhalten - als Voraussetzung für das Ruhen nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 2 ALG (s hierzu Senatsurteil vom 17. August 2000 - B 10 LW 8/00 R - unter II 1; zum maßgeblichen Verschuldensbegriff vgl Senatsurteil vom 17. August 2000 - B 10 LW 22/99 R - S 7 der Gründe, mwN; BSG vom 20. September 1977, BSGE 44, 264, 273) - vorzuwerfen.

    (3) Trotz des Klärungsbedarfs hinsichtlich der rechtzeitigen Absendung des Einkommensteuerbescheides für das Veranlagungsjahr 1995 kann der Senat durchentscheiden und die angefochtenen Bescheide aufheben, weil die Beklagte das ihr zustehende Ermessen (siehe oben unter 1) nicht ausgeübt hat, in welchem Umfang die den Klägern gezahlten Beitragszuschüsse ruhen (zu Einzelheiten siehe das Senatsurteil vom 17. August 2000 - B 10 LW 8/00 R - zu II 4 der Gründe), und die angefochtenen Bescheide damit jedenfalls an einem Ermessensfehler leiden.

  • BGH, 28.10.1987 - VIII ZR 206/86

    Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises für Motorenöl gem. § 433 Abs. 2 BGB -

    Auszug aus BSG, 06.02.2001 - B 10 LW 15/99 R
    Den versicherungspflichtigen Landwirt, der - zudem als leistungsberechtigter Bezieher von Beitragszuschuß - in ein Sozialrechtsverhältnis eingebunden ist (s insbesondere zur Erkundigungspflicht bei der Wiedereinsetzung: BVerwG vom 25. April 1997 aaO; BSG vom 26. März 1992, SozR 3-1500 § 67 Nr. 3 mwN; BGH vom 28. Oktober 1987 - VIII ZR 206/86 -, WM 1987, 1496; zur Erkundigungspflicht des Beamten im beamtenrechtlichen Treueverhältnis: BVerwG vom 14. Juli 1971, Buchholz 232 § 78 BBG Nr. 17; Erkundigungspflicht des Arbeitgebers: BayObLG München vom 27. Februar 1998, DB 1998, 1040; Erkundigungspflicht des Arbeitnehmers: LSG Nordrhein-Westfalen vom 23. November 1965, Breith 1966, 413; zum Begriff s Zöller/Greger, ZPO, 21. Aufl 1999, § 233 RdNr 23 Stichwort Informationspflicht), trifft nämlich eine Erkundigungspflicht bei der Beklagten, wenn trotz des abgesandten Einkommensteuerbescheides von dieser nicht in angemessener Frist eine Neubescheidung vorgenommen wird und auch keine sonstige Reaktion erfolgt.
  • BSG, 04.02.1988 - 11 RAr 26/87

    Verwaltungsakt - Rücknahme

    Auszug aus BSG, 06.02.2001 - B 10 LW 15/99 R
    Die frühere Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zu § 45 SGB X hat insoweit die Meinung vertreten, daß die Ermessensvoraussetzungen im Regelfall nicht offenbleiben dürften (BSG vom 4. Februar 1988, BSGE 63, 37, 42 = SozR 1300 § 45 Nr. 34; zur weiteren Entwicklung vgl KassKomm-Steinwedel § 45 SGB X RdNr 22); damit sollte vermieden werden, daß nach einer vorschnellen Erledigung (Aufhebung wegen fehlender Ermessensbetätigung) die Gefahr der Prozeßwiederholung (zur Klärung der Ermessensvoraussetzungen) droht.
  • BSG, 26.03.1992 - 11 BAr 117/91

    Wirksamkeit der Zustellung eines Urteils bei Auslandsaufenthalt durch Übergabe an

    Auszug aus BSG, 06.02.2001 - B 10 LW 15/99 R
    Den versicherungspflichtigen Landwirt, der - zudem als leistungsberechtigter Bezieher von Beitragszuschuß - in ein Sozialrechtsverhältnis eingebunden ist (s insbesondere zur Erkundigungspflicht bei der Wiedereinsetzung: BVerwG vom 25. April 1997 aaO; BSG vom 26. März 1992, SozR 3-1500 § 67 Nr. 3 mwN; BGH vom 28. Oktober 1987 - VIII ZR 206/86 -, WM 1987, 1496; zur Erkundigungspflicht des Beamten im beamtenrechtlichen Treueverhältnis: BVerwG vom 14. Juli 1971, Buchholz 232 § 78 BBG Nr. 17; Erkundigungspflicht des Arbeitgebers: BayObLG München vom 27. Februar 1998, DB 1998, 1040; Erkundigungspflicht des Arbeitnehmers: LSG Nordrhein-Westfalen vom 23. November 1965, Breith 1966, 413; zum Begriff s Zöller/Greger, ZPO, 21. Aufl 1999, § 233 RdNr 23 Stichwort Informationspflicht), trifft nämlich eine Erkundigungspflicht bei der Beklagten, wenn trotz des abgesandten Einkommensteuerbescheides von dieser nicht in angemessener Frist eine Neubescheidung vorgenommen wird und auch keine sonstige Reaktion erfolgt.
  • BayObLG, 27.02.1998 - 3 ObOWi 14/98

    Arbeitsförderung; vorläufige Beschäftigung eines Ausländers

    Auszug aus BSG, 06.02.2001 - B 10 LW 15/99 R
    Den versicherungspflichtigen Landwirt, der - zudem als leistungsberechtigter Bezieher von Beitragszuschuß - in ein Sozialrechtsverhältnis eingebunden ist (s insbesondere zur Erkundigungspflicht bei der Wiedereinsetzung: BVerwG vom 25. April 1997 aaO; BSG vom 26. März 1992, SozR 3-1500 § 67 Nr. 3 mwN; BGH vom 28. Oktober 1987 - VIII ZR 206/86 -, WM 1987, 1496; zur Erkundigungspflicht des Beamten im beamtenrechtlichen Treueverhältnis: BVerwG vom 14. Juli 1971, Buchholz 232 § 78 BBG Nr. 17; Erkundigungspflicht des Arbeitgebers: BayObLG München vom 27. Februar 1998, DB 1998, 1040; Erkundigungspflicht des Arbeitnehmers: LSG Nordrhein-Westfalen vom 23. November 1965, Breith 1966, 413; zum Begriff s Zöller/Greger, ZPO, 21. Aufl 1999, § 233 RdNr 23 Stichwort Informationspflicht), trifft nämlich eine Erkundigungspflicht bei der Beklagten, wenn trotz des abgesandten Einkommensteuerbescheides von dieser nicht in angemessener Frist eine Neubescheidung vorgenommen wird und auch keine sonstige Reaktion erfolgt.
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BSG, 06.02.2001 - B 10 LW 15/99 R
    Dies gilt auch dann, wenn als Maßstab nicht das aus der Rechtsweggarantie abgeleitete Gebot effektiven Rechtsschutzes unmittelbar einschlägig ist, sondern der Schutzanspruch aus materiellen Grundrechtsverbürgungen folgt (BVerfG vom 20. April 1982, BVerfGE 60, 253, 300), insbesondere wenn - wie vorliegend jedenfalls mit umfaßt - die Wahrung der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) in Rede steht (so auch Kopp/Ramsauer, VwVfG, 7. Aufl, § 32 RdNr 2 mwN).
  • BSG, 23.05.2000 - B 1 KR 27/99 R

    Keine Zugangsvermutung bei der Zustellung mit eingeschriebenem Brief bei

    Auszug aus BSG, 06.02.2001 - B 10 LW 15/99 R
    Unter solchen Umständen ist es Sache des Betroffenen, substantiiert darzulegen, daß er den Vorgang ordnungs- und fristgemäß bearbeitet und zur Post gegeben hat (vgl insbesondere zur Substantiierungspflicht gegenüber der Zugangsvermutung BSG vom 23. Mai 2000, SozR 3-1960 § 4 Nr. 4 S 9, 12).
  • BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 761/78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerungen der Briefbeförderung und

    Auszug aus BSG, 06.02.2001 - B 10 LW 15/99 R
    Vielmehr darf er sich auf den ordnungsgemäßen Postbetrieb verlassen (BVerfG vom 25. Oktober 1978, BVerfGE 50, 1, 3f).
  • BSG, 20.09.1977 - 12 RKg 8/76

    Anwendung zivilrechtlicher Vorschriften im Verwaltungsrecht - Auszahlung von

    Auszug aus BSG, 06.02.2001 - B 10 LW 15/99 R
    Den Klägern ist weiterhin - jedenfalls ab September 1997 - auch ein schuldhaftes, zumindest fahrlässiges Verhalten - als Voraussetzung für das Ruhen nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 2 ALG (s hierzu Senatsurteil vom 17. August 2000 - B 10 LW 8/00 R - unter II 1; zum maßgeblichen Verschuldensbegriff vgl Senatsurteil vom 17. August 2000 - B 10 LW 22/99 R - S 7 der Gründe, mwN; BSG vom 20. September 1977, BSGE 44, 264, 273) - vorzuwerfen.
  • BSG, 17.08.2000 - B 10 LW 22/99 R

    Befreiung von Versicherungspflicht - Landwirtschaftliche Alterskasse - Landwirt -

    Auszug aus BSG, 06.02.2001 - B 10 LW 15/99 R
    Den Klägern ist weiterhin - jedenfalls ab September 1997 - auch ein schuldhaftes, zumindest fahrlässiges Verhalten - als Voraussetzung für das Ruhen nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 2 ALG (s hierzu Senatsurteil vom 17. August 2000 - B 10 LW 8/00 R - unter II 1; zum maßgeblichen Verschuldensbegriff vgl Senatsurteil vom 17. August 2000 - B 10 LW 22/99 R - S 7 der Gründe, mwN; BSG vom 20. September 1977, BSGE 44, 264, 273) - vorzuwerfen.
  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 461/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BSG, 08.10.1998 - B 10 LW 3/97 R

    Alterssicherung der Landwirte - Beitragszuschuß - Anrechnung des

  • BVerfG, 15.05.1995 - 1 BvR 2440/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

  • BGH, 17.09.1998 - VII ZB 18/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Abhandenkommen zahlreicher

  • BVerfG, 08.04.1992 - 2 BvR 1865/91

    Verfassungswidrige Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • SG Regensburg, 07.05.1999 - S 10 LW 42/98
  • BAG, 21.12.1987 - 4 AZR 540/87

    Anspruch auf Höhergruppierung - Darlegungslast für die ordnungsgmäße und

  • BSG, 26.05.1971 - 11 RA 118/70
  • BSG, 23.08.1957 - 9 RV 18/56

    Wiedereinsetzung wegen Versäumung einer Berufungsfrist - Verwendung einer

  • BSG, 11.12.2002 - B 10 LW 14/01 R

    Alterssicherung der Landwirte - Befreiung - Landwirtsehegatte -

    Insoweit kommt es vor allem darauf an, ob die ab 1. Januar 1995 gemäß § 1 Abs. 3 ALG versicherungspflichtige Klägerin in der Zeit vor dem 30. Juni 1996 zur Unterrichtung der Beklagten über ihren Personenstand (gesetzlich) verpflichtet war und von dieser Pflicht auch Kenntnis hatte (vgl zu Meldepflichten etwa Senatsurteil vom 17. August 2000, SozR 3-5868 § 3 Nr. 3 S 13, 17 f; zu den Mitwirkungspflichten im Sozialrechtsverhältnis Senatsurteil vom 6. Februar 2001, SozR 3-5868 § 32 Nr. 7 S 43, 49 mwN).
  • BSG, 09.08.2001 - B 10 LW 23/00 R

    Alterssicherung der Landwirte - Beitragszuschuß - verspätete Vorlage des neuen

    Im vorliegenden Fall würde den Kläger, wenn sein Vorbringen zugrunde zu legen wäre, er habe den Einkommensteuerbescheid für 1996 rechtzeitig abgesandt, kein Verschulden an dessen verspäteter Vorlage treffen, womit eine der materiellen Voraussetzungen für das Ruhen des Anspruchs auf Beitragszuschuß fehlen würde (vgl Urteil des Senats vom 6. Februar 2001 - B 10 LW 15/99 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • LSG Bayern, 13.09.2012 - L 18 U 43/10

    Zur Beitragspflicht landwirtschaftlicher Unternehmen

    Hinsichtlich des Zugangs der Veränderungsanzeige hätte die Klägerin eine Erkundigungspflicht getroffen (BSG vom 06.02.2001, B 10 LW 15/99 R), zumal für die Klägerin durch ein Schreiben der Beklagten vom 05.01.1996 und den Bescheid vom 20.03.1996 erkennbar war, dass das Schreiben vom 16.10.1995 dort nicht angekommen war.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.04.2017 - L 1 R 202/14
    Fragen diese Personen nicht innerhalb von drei Monaten nach Absendung nach, ob das entsprechende Schriftstück beim Adressaten eingegangen ist, ist nicht mehr von mangelndem Verschulden auszugehen (BSG, Urteil vom 06.02.2001, B 10 LW 15/99 R, juris Rn 25 mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.12.2008 - L 2 R 474/08
    Fragen diese Personen nicht innerhalb von drei Monaten nach Absendung nach, ob das entsprechende Schriftstück beim Adressaten eingegangen ist, ist nicht mehr von mangelndem Verschulden auszugehen (BSG, Urteil vom 06.02.2001 - B 10 LW 15/99 R -, juris).
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